Gesetzlich Versicherte:
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Dennoch ist es auch für gesetzlich versicherte Patienten unter bestimmten Umständen möglich, die Therapiekosten im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens von der Krankenkasse rückerstattet zu bekommen: Wenn Sie bei mindestens 3 - 5 Therapeuten mit Kassenzulassung keinen Therapieplatz bekommen haben und Ihnen Ihr Arzt bescheinigt, dass Sie eine Psychotherapie benötigen, kann die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden.
Gerne können Sie mich diesbezüglich für nähere Informationen kontaktieren. Zudem können Sie sich den Flyer der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung oder den "Patientenratgeber Kostenerstattung" der Bundespsychotherapeutenkammer hier herunterladen, um sich hierüber zu informieren.
Privat Versicherte:
Die Kosten für die Psychotherapie werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe nach entsprechendem Antrag übernommen.
Selbstzahler:
Selbstverständlich sind auch Patienten, die die Therapie selbst bezahlen möchten, willkommen.
Antrag auf Kostenerstattung
Bei gesetzlich Versicherten wird nach der Kontaktaufnahme zunächst gemeinsam ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt. (Bei privat Versicherten und Selbstzahlern entfällt dies.)
Probatorische Sitzungen
In bis zu 5 sogenannten "probatorischen Sitzungen" findet ein gegenseitiges Kennenlernen statt. Nach einer Phase der Diagnostik werden mögliche Ziele für eine Therapie besprochen. Entscheidet sich der/die Interessent/in für eine Therapie, wird gemeinsam ein Therapieantrag an die Krankenkasse gestellt.
Therapiephase
In der Therapiephase wird Schritt für Schritt versucht, die gemeinsam formulierten Ziele zu erreichen. Dies geschieht durch Ausprobieren anderer Denk- und Verhaltensweisen und durch Veränderung "festgefahrener" und evtl. negativer Verhaltensgewohnheiten. Die Richtung gibt hierbei immer der Patient vor.